Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge (Erschließungsbeitragssatzung) der Stadt Radeberg
Die Stadt Radeberg hat nicht nur die Befugnis, sondern auch die Pflicht, Erschließungsbeiträge zu erheben. Die Stadt Radeberg soll in die Lage versetzt werden, Erschließungsmaßnahmen als Voraussetzung für bauliche Nutzung von Grundstücken rechtzeitig durchzuführen, die Eigentümer sollen durch die Beitragslast veranlaßt werden, die erschlossenen Grundstücke der baulichen Nutzung zuzuführen.
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen setzt den Erlaß einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung voraus. Da die Stadt Radeberg verpflichtet ist, Erschließungsbeiträge zu erheben, muß sie auch eine Beitragssatzung erlassen, um die Voraussetzungen für die Entstehung der Beiträge zu regeln.