Entscheidung über den Hortstandort in Liegau-Augustusbad und Einleitung des Planungsprozesses
Der Stadtrat beschließt die Festlegung des Standortes für den Hort in Liegau-Augustusbad sowie die Einleitung des Planungsprozesses für die Variante 3: Hort in der Silberdiele (Sanierung, Umbau und Anbau)
Im Zuge der Entwicklung des Vorhabens in Liegau-Augustusbad einen Inklusiven Schulcampus zu errichten, wurde auch der Hortstandort in Liegau-Augustusbad neu diskutiert. Derzeit werden bis zu 90 Schulhortkinder in 2 verschiedenen Gebäuden im Ortskern betreut. Davon sind 68 Hortkinder in einem Teilbereich im 1.Obergeschoss der Kindertagesstätte Liegau-Augustusbad untergebracht. Die übrigen 22 Hortkinder werden in den Räumen im 1.Obergeschoss der "Silberdiele" betreut. Der Zugang zu den Horträumen in die "Silberdiele" erfolgt durch die Kindertagesstätte über den Gartenbereich. Beide Objekte sind nicht barrierefrei erschlossen. Der Fördermittelantrag für den Inklusiven Schulcampus mit der Errichtung der Grundschule, einer 1-Feldsporthalle sowie der Freianlagen wurde ohne die Festlegung des zukünftigen Hortstandortes am 29.08.2019 bei der Fördermittelbehörde eingereicht. Die Untersuchung von 3 möglichen Schulhortstandorten wurde in den letzten Monaten durch die Stadtverwaltung Radeberg durchgeführt. Folgende Standortvarianten wurden untersucht:Variante 1: Hort als Anschlussbauwerk an die neugeplante GrundschuleVariante 2: Hort im Gartenhaus des Epilepsiezentrum Kleinwachau Variante 3: Hort in der Silberdiele, Rödertalstraße 73, 01454 Radeberg Für die Vergleichbarkeit der Standorte wurde festgelegt, dass Platz für 100 Hortkinder (2,5 m² pro Hortkind) benötigt wird. Außerdem wurden die räumlichen Anforderungen aus der Bekanntmachung einer Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen / Horten sowie den baulichen Anforderungen für öffentliche Gebäude, beispielsweise Flucht-und Rettungswege, eingehalten. VariantenbetrachtungDurch das Bauamt wurde eine Gegenüberstellung der 3 Varianten nach verschiedenen Kriterien (Lage, Eigentumsverhältnisse, Kosten, Förderungen, zeitlicher Ablauf etc.) aufgestellt, um einen Gesamtüberblick über die Standortezu erhalten. Der Überblick befindet sich in der Anlage 1.Variante 1:Für den Hort als Anschlussbauwerk an die neugeplante Grundschule auf der straßenabgewandten Seite wurde durch das Architekturbüro nitschke + kollegen architekten gmbh eine Standortuntersuchung durchgeführt sowie die Grobkosten für den Neubau ermittelt. Der Bericht zur Hortvariantenuntersuchung (Anlage 2) ist der Beschlussvorlage beigefügt. Es wurde u.a. festgestellt, dass das von der Großen Kreisstadt Radeberg gepachteten Grundstück (Flurstück 701/1 und das Teilflurstück 245/6) für die Errichtung einer Grundschule mit 1-Feld-Sporthalle, Außensportanlage, Freianlagen sowie Schulgarten an seine Kapazitätsgrenze stößt. Die zusätzlich benötigten Flächen für die Errichtung des Hortanbaus kannnur durch den Zukauf einer Teilfläche des angrenzenden Flurstück 246/1 (Privatgrundstück) realisiert werden, wobei dadurch der Abstand von 30 m nach SächsWaldG vom Gebäude zum angrenzenden Wald unterschritten wird. Ein zeitaufwendiges Verfahren zur Waldumwandlung ist gegebenenfalls erforderlich.Die Errichtung des Hortanbaus sollte zeitgleich mit dem Neubau der Grundschule erfolgen, da sich sonst die Kosten erhöhen. Dazu muss die Entwurfsplanung des Grundschulgebäudes und der Freianlagen überarbeitet und die Änderungen der Fördermittelbehörde SAB mitgeteilt werden. Inwieweit die Planungsänderung Auswirkungen auf eine Bewilligung der Fördergelder hat, ist derzeit nicht einschätzbar. Eine mögliche Förderung für den Schulhort gibt es seit dem 22.01.2020 über die Förderrichtlinie SchulInfra nach §4 (3). Darin steht, dass der Schulhort Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme sein und sich in dem Grundschulgebäude befinden muss. Eine weitere Förderoption wäre über das Förderprogramm VwV Kita Bau. Aber zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Aussage über die Höhe und Einhaltung der Voraussetzungen für eine Förderung getroffen werden. Momentan geht die Stadtverwaltung Radeberg davon aus, dass die geschätzten Kosten für den Anbau in Höhe von mindestens 2.665.000 € von der Großen Kreisstadt Radeberg aus Eigenmitteln finanziert werden müssen. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 wurden keine Mittel für den Hort eingestellt. Zur Information: Die Überlegung einer Aufstockung des Grundschulgebäudes um eine zusätzliche Etage für den Hort wurde durch das Kleinwachauer Epilepsiezentrum und Vertretern des Ortschaftsrates abgelehnt. Variante 2:Das denkmalgeschützte "Gartenhaus" aus dem Jahr 1898 befindet sich mit 2 weiteren Gebäuden auf dem 8910 m² großen Flurstück-Nr. 706 und ist Eigentum des Kleinwachauer Epilepsiezentrums. Seit ungefähr 10 Jahren steht das Gebäude leer. Auf Grund der geringen Entfernung von ca. 200m vom neuen Grundschulstandort wurde von Seiten des Kleinwachauer Epilepsiezentrums das "Gartenhaus" zur Pacht oder einem eventuellen Kauf der Stadtverwaltung Radeberg angeboten. Durch die Stadtverwaltung Radebergwürde das Gebäude für den Ausbau des Hortes saniert, umgebaut und angebaut werden. Für eine erste Zustandsfeststellung des Gebäudes wurde im Oktober 2019 durch die Stadtverwaltung Radeberg ein Gutachter beauftragt. Das Bauzustandsgutachten (Anlage 3) istder Beschlussvorlage beigefügt. Das Gutachten attestiert teilweise massive bauliche Schäden und einen hohen Sanierungsbedarf. Zusätzliche Gutachten wie Holzschutzgutachten, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc. sind für eine abschließende Bewertung notwendig. Durch das Kleinwachauer Epilepsiezentrums wurde eine Studie bereits im Jahr 2008 für das "Gartenhaus" als Seniorenstätte und 2010 als Kita-Einrichtung in Auftrag gegeben. Da diese Studien vom Epilepsiezentrum beauftragt wurden, sind diese nicht Gegenstand der Beschlussvorlage.Auf Grundlage der dem Architekturbüro nitschke + kollegen architekten gmbh zur Verfügung stehenden Unterlagen, wurden die Kosten über die Bedarfsflächen und den BKI-Index (Baupreisindex) auf ca. 3.660.000,00 € geschätzt. Die Kostenaufstellung ist in der Anlage 2 der Hortvariantenuntersuchung enthalten. Über das Förderprogramm SchulInfra (Stand 22.01.2020) würde keine Förderung erfolgen. Eine eventuelle Förderung kann über das Förderprogramm VwV Kita Bau eingereicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Gesamtkosten mit den Eigenmitteln der Großen Kreisstadt Radeberg finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 sind dafür bisher keine Mittel verfügbar.Variante 3:Die denkmalgeschützte "Silberdiele" aus der Mitte des 19. Jahrhundert befindet sich im Ortskern von Liegau-Augustusbad und ist Eigentum der Großen Kreisstadt Radeberg. An das Gebäude grenzt die Kita Liegau-Augustusbad und in unmittelbarer Nähe befindet sich die sanierte Heimatstube mit der Bibliothek. Bereits in den 70-er und 80-er Jahren wurden Räume der "Silberdiele" für den Schulhort genutzt, bevor das Gebäude zu Beginn der 90-er Jahre komplett saniert wurde. Seit ungefähr 5 Jahren steht das Erdgeschoss leer. Im 1. Obergeschoss befinden sich das Ortsamt und die Räume für den Hort. Im 2. Obergeschoss sind 2 Wohnungen, welche vermietet sind.Über das Förderprogramm "Investitionspakt -Soziale Integration im Quartier" bestand für die Stadtverwaltung Radeberg die Möglichkeit bis Ende Juli 2019 kurzfristig Fördergelder für den Ausbau der "Silberdiele" als Begegnungsstätte für Jung und Alt zu beantragen. Durch das Architekturbüro Lunze aus Radeberg wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Radeberg eine Machbarkeitsstudie (Anlage 4) erarbeitet. Diese beinhaltet, dass das Ortsamt in das Erdgeschoss umzieht und dadurch barrierefrei erreichbar ist. Die übrigen Räume im Erdgeschoss sollen als Begegnungsstätte für Jung und Alt sowie für einen Jugendclub umgebaut werden. Im 1. und 2. Obergeschoss soll der Hort einziehen. Um diesen barrierefrei zu erreichen, muss ein Treppenhaus neu errichtet und ein Aufzug eingebaut werden. Die ermittelten Kosten aus der Machbarkeitsstudie belaufen sich auf 2.538.000,00€. Das eingereichte Konzept hat die Fördermittelbehörde SAB überzeugt. Der Stadtverwaltung Radeberg wurde ein max. Zuschuss der förderfähigen Kosten in Höhe von 2.242.852,34 € (Fördersatz 90%) bewilligt. Die Eigenmittel für die Stadt Radeberg betragen nach Kostenschätzung 295.147,65 €. Die Planung für den Aus-und Umbau könnte bereits im Jahr 2020 beginnen. Die Fördermittelbehörde wies darauf hin, dass die Stadt die bewilligten Fördermittel für die Silberdiele nur mit dem vorgelegten Nutzungskonzept (Begegnungsstätte für Jung und Alt) in Anspruch nehmen kann. Änderungen des Konzeptes, beispielsweise den Beibehalt der Mietswohnungen, führen zur Rückgabe der Fördermittel. Die Unterlage zum Fördermittelantrag ist als Anlage 5 der Beschlussvorlage beigefügt.Fazit:Nach Betrachtung der 3 möglichen Hortvarianten hat jeder Standort die Voraussetzung für die Betreuung von 100 Schulhortkindern. Jedoch muss an jedem Standort auch Kompromisse eingegangen werden. Die Aufbringung der Eigenmittel durch die Stadtverwaltung Radeberg für die Errichtung eines Hortes ist für keine der Hortvarianten bisher in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Bei dem Umbau der "Silberdiele" ist durch die 90%-ige Förderung der Anteil der Eigenmittel wesentlich geringer als bei den beiden anderen Varianten.