Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
Der Stadtrat setzt den nach § 16 SächsEigBVO aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg wie folgt fest.
Summe Erträge | 4.992.082 EUR |
Summe Aufwendungen | 4.710.580 EUR |
Ergebnis | 281.502 EUR |
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 653.259 EUR |
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | 2.156.754 EUR |
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 1.904.498 EUR |
Gesamt | 401.003 EUR |
Die Große Kreisstadt Radeberg führt zur Erledigung der ihr obliegenden Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung einen Eigenbetrieb nach § 95 SächsGemO. Gemäß § 16 Absatz 1 SächsEigBVO ist für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen und vom Gemeinderat zu beschließen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, der Finanzplanung und aus einer Stellenübersicht und ist dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beizufügen. (§ 16 Absatz 1 SächsEigBVO). Die Pflicht, den Wirtschaftsplan dem Haushaltsplan beizufügen ergibt sich ebenso aus § 1 Abs. 3 Nr. 6 KomHVO-Doppik. Dieser Wirtschaftsplan wird dem Haushaltsplan der Stadt als Anlage beigefügt. Dem Wirtschaftsplan ist ein Vorbericht (§ 17 SächsEigBVO) beizufügen. Der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu Grunde zu legen.