Beschluß 76/19 vom 30.10.2019 (Beschlußvorlage 72/19)
Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnpark am Golfplatz", OT Ullersdorf - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
Herr Lemm weist auf die Austauschvorlage hin.
- Der Abwägungsvorschlag zu der Planfassung vom 01.08.2019 wird im Pkt. B 27 geändert in:
Berücksichtigung Vom Beschluss des Ortschaftsrates vom 15.03.2017 wird abgewichen. Für den Änderungsbereich 1 (Flstck. 253/19 Gemarkung Ullersdorf) wird WA - allgemeines Wohngebiet § 4 BauNVO ohne Änderung der Baugrenze festgesetzt unter der Bedingung, dass der Eigentümer dieses Grundstückes über einen Städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Radeberg sich verpflichtet, die Kosten für den dadurch erforderlichen zusätzlichen Ausgleich des Naturhaushaltes zu übernehmen und sich entsprechend anteilig finanziell an den Abbruch der ehemaligen Kelterei - M2 zu beteiligen. Die Höhe der Kosten kann erst nach erfolgter Ausschreibung der Maßnahme abgeschätzt werden. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen der Planfassung vom 02.05.2019 und der im Pkt. B 27 geänderte Abwägungsvorschlag zur Planfassung vom 01.08.2019 werden in allen Punkten beschlossen. - Der räumliche Geltungsbereich wird geändert. Flstck. 146 Gemarkung Ullersdorf gehört nicht mehr zum räumlichen Geltungsbereich 2 für die Maßnahmefläche M 1. Dafür werden Teile von folgenden Flurstücken der Gemarkung Ullersdorf in den räumlichen Geltungsbereich zur Festsetzung der Maßnahmefläche M 1 ergänzt: 253/21, 248/20 und 237/4.
- Der Änderungsbereich 1, Flstck. 253/19 Gemarkung wird gemäß der Abwägungsentscheidung Variante b) geändert und die geänderte Planfassung erhält das Plandatum 30.10.2019. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnpark am Golfplatz" in der Fassung vom 30.10.2019, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den Textfestsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Offenlage auf Grundlage von § 4a BauGB durchzuführen. Die Möglichkeit der Stellungnahme beschränkt sich auf die Änderungen.
Begründung
Zu der Änderung von textlicher Festsetzung 2.2 und 11 (Planfassung vom 01.08.2019) haben wir bereits eine Beteiligung aller Betroffenen durchgeführt. Der Abwägungsvorschlag zu allen eingegangenen Stellungnahmen liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Der Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Maßnahmefläche M1 festgesetzt war, hat seine Zustimmung widerrufen. Aus diesem Grund musste für die Maßnahmefläche M1 ein neuer geeigneter Standort gefunden werden. Diese soll jetzt in Wohngebietsnähe auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Radeberg durchgeführt werden. Der Betreiber des Golfplatzes, welcher diese Grundstücke nutzt, hat der Herstellung der Hecken, die als Brut- und Nahrungshabitat für Freibrüter mit Bindung an Gehölzbestände, Gebüsch- und Heckenbrüter und andere Vogelarten der Halboffenlandschaft dienen, zugestimmt.