Gleichstellungsbeauftragte
Gemäß § 13 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg vom 22.August 2019 bestellt der Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Frau Petra Weder zur Gleichstellungsbeauftragten. Die erfüllt die Aufgaben im Nebenamt.
Mit Schreiben vom 14.05.2010 wurde Frau Petra Weder auf der Grundlage der damalig gültigen Hauptsatzung vom Oberbürgermeister unbefristet zur Gleichstellungsbeauftragten im Nebenamt bestellt. Die aktuelle Hauptsatzung sieht die Bestellung durch den Stadtrat vor.