Geschäftsordnung
Der Stadtrat beschließt beiliegende Geschäftsordnung.
Gemäß § 38 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung. Aufgrund der Kommunalwahl am 26.Mai 2019 wird die Geschäftsordnung neu beschlossen. Hilfe bei dieser Änderung war die Muster-Geschäftsordnung des SSG.