Sanierung Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße, Bevollmächtigung des Oberbürgermeisters und überplanmäßige Auszahlung
Der Stadtrat bevollmächtigt den Oberbürgermeister, den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaßnahme "Sanierung der Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße" nach öffentlicher Ausschreibung mit einem voraussichtlichen Leistungsumfang von brutto 1.642.000,- € zu erteilen.
Die Sanierung der Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße ist für 2019 eingeplant, der Fördermittelantrag wurde fristgerecht im Oktober 2018 eingereicht. Die Gesamtbaukosten betragen nach Kostenberechnung 1.642.000,- EUR, davon entfallen auf das LASuV für den Straßenbau 745.000,- EUR, auf die Stadt Radeberg für die Gehwege und Beleuchtung 422.000,- EUR und auf den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für Kanalsanierung/-neubau und Straßenentwässerung 475.000,- EUR. Die Bauleistungen sollten Anfang April ausgeschrieben werden. Das LASuV konnte jedoch die Finanzierung des Anteils für den Straßenbau für 2019 nicht zusagen, der Bescheid über die Bereitstellung der Fördermittel für die Gehwege ging in der Stadt Radeberg am 09.05.2019 ein. Eine Bedingung für die Bereitstellung der Fördermittel ist die Ausschreibung der Baumaßnahme innerhalb von 4 Monaten. Das LASuV hat uns zwischenzeitlich bestätigt, dass die Mittel für den Straßenbau insgesamt im Jahr 2020 bereitgestellt werden können. Diese Zusage liegt momentan per E-Mail vor, aber noch nicht als verbindliche Refinanzierungszusage. Es ist geplant, die Baumaßnahme kurzfristig komplett auszuschreiben und ab August den ersten Bauabschnitt von der Badstraße bis zur Einmündung Weststraße zu bauen. Dafür muss die Ausschreibung im Mai/Juni 2019 erfolgen und der Auftrag Ende Juli erteilt werden. Da die konstituierende Sitzung des neuen Stadtrates erst Ende August stattfindet, wird die Bevollmächtigung des Oberbürgermeisters für die Vergabeentscheidung vorgeschlagen. Die beiden weiteren Bauabschnitte sollen im Jahr 2020 ausgeführt werden. Für den ersten Bauabschnitt muss die Stadt Radeberg die erforderlichen Straßenbaukosten von ca. 250.000,- EUR für das LASuV vorfinanzieren. Diese Mittel werden aus der Liquiditätsreserve zur Verfügung gestellt und nach Refinanzierung durch das LASuV im Jahr 2020 zurückgeführt. Da die Fördermittel für die Abwasserarbeiten noch nicht bewilligt sind und auch die verbindliche Refinanzierungszusage durch das LASuV noch aussteht, kann die Auftragserteilung erst erfolgen, wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind.