Generelle Zurückstellung von Anträgen auf Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes
Der Stadtrat beschließt, eingehende Anträge von Grundstückseigentümern im Stadtgebiet von Radeberg auf Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan mit dem Ziel der Schaffung zusätzlicher Bauflächen, zurück zu stellen. Die Entscheidung über die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan für diese Flurstücke wird im Zusammenhang mit der Gesamtbetrachtung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Wohnbauflächen, entschieden. Beim Ergebnis, dass noch weiterer Bedarf besteht, muss zwischen mehreren geeigneten Flächen abgewogen werden, welche einer Entwicklung zugeführt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechender Anträge auf Grundlage dieses Beschlusses über die Zurückstellung zu informieren.
Es gibt eine Vielzahl von Anträgen privater Bauherren, die Ihr Grundstück zu Wohnbauland entwickeln wollen. Es muss bei der zukünftigen Bedarfsbetrachtung - Wohnbauflächen im Rahmen der Überarbeitung des F - Planes abgewogen werden, welche Flächen einer zukünftigen Baulandentwicklung zugeführt werden sollen. Um zukünftig zu jedem Antrag nicht mehr einen Einzelbeschluss fassen zu müssen, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Anträge von Grundstückseigentümern erst einmal zu sammeln und zurück zu stellen, bis die Änderung des Flächennutzungsplanes begonnen ist. Die Antragsteller werden entsprechend schriftlich durch die Stadtverwaltung darüber informiert.