Beschluß 52/16 vom 31.08.2016 (Beschlußvorlage 52/16)
Betreff
B-Plan Nr. 73 "Wohnbaufläche zwischen Pulsnitzer Str. und An den Leithen" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des B - Plan Nr. 73 "Wohnbaufläche zwischen Pulsnitzer Str. und An den Leithen" wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 438, 438/l, 432/4, T.v. 1554 und T.v. 432/6. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ~ 1,23 ha. Ziel: Ziel der Planung ist die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes mit Geschosswohnungsbau am Rande der Innenstadt von Radeberg. Für den geplanten Röderradweg soll innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eine Wegeführung festgesetzt werden.
- Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - angewandt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beplant, da die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² betragen wird. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen, der die Übernahme aller Planungskosten, aller Aufwendungen zusätzlicher Erschließungen, aller Baukosten zum Inhalt hat.
Begründung
Die Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für den Bereich des räumlichen Geltungsbereiches ist momentan gemischte Baufläche. Im Städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet "Innenstadt Radeberg" wurde als Entwicklungsziel für diese Fläche formuliert: "Eine hochwertige Wohnflächenentwicklung ist vorzugsweise vorgesehen. … Die Einrichtung eines regionalen Röder-Wanderweges entlang der Röder mit Anbindung an den vorhandenen Weg "An den Leithen" ist zu gewährleisten."